Abgas-Urteil: Hersteller muss Kunden auszahlen

Autor Christoph Seyerlein

Erstmals muss Volkswagen selber einem deutschen Kunden den Kaufpreis für sein von der Abgas-Affäre betroffenes Auto zurückzahlen. Das Landgericht Hildesheim bezeichnete das Vorgehen des Konzerns als „ebenso verwerflich, wie die Beimischung von Pferdefleisch in Lasagne.“

(Bild: VW)

Volkswagen hat in der Abgas-Affäre vor dem Landgericht Hildesheim eine weitere Schlappe erlitten. Das Gericht hat den Hersteller laut eigener Mitteilung am Dienstag dazu verurteilt, den von der Diesel-Problematik betroffenen Skoda Yeti eines klagenden Kunden zurückzunehmen und ihm den vollen Kaufpreis in Höhe von knapp 26.500 Euro auszuzahlen (Az.3 O 139/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Volkswagen kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

Nach Ansicht des Gerichtes handelt es sich bei der Prüfstandserkennung, die im Zentrum der VW-Affäre steht, „um eine gesetzeswidrige Manipulation der Motorsteuerung, die gegen europäische Vorgaben zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verstößt.“ Das Argument von Volkswagen, dass alleine die Emissionswerte unter Laborbedingungen im Prüfbetrieb zählten, wiesen die Richter zurück. Es liege „auf der Hand“, dass eine Schadstoffmessung auf dem Prüfstand nur korrekt erfolgt, wenn das zu testende Fahrzeug auf dem Prüfstand genauso arbeite wie im Echtbetrieb.

Damit habe Volkswagen dem Kläger „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise“ Schaden zugefügt. Das Vorgehen von Volkswagen sei „kein Kavaliersdelikt, sondern eine verwerfliche Verbrauchertäuschung“. Der Richter bezeichnete den Einsatz der Prüfstandserkennung als „ebenso verwerflich, wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne“.

Es sei offensichtlich, dass kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware kaufen würde, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Der Kläger habe kein technisch einwandfreies, gesetzeskonformes Fahrzeug erhalten, obwohl ihm das laut Kaufvertrag zustand. Auch deshalb stehe ihm die Erstattung des vollen Kaufpreises zu und „nicht nur ein Minderwert“.

Laut der Kanzlei Rogert & Ulbrich, die den Skoda-Fahrer vertritt, wird Volkswagen durch das Urteil „erstmals außerhalb von Gewährleistungsaspekten für seine schädigenden Handlungen erfolgreich zivilrechtlich in Anspruch genommen.“ Frühere Klagen dieser Art hätten keinen Erfolg gehabt.

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