Wettbewerbsverstöße Auf die Abmahnung folgt die Klage gegen Auto.de

Von Silvia Lulei 2 min Lesedauer

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Intransparente Preise, unzulässige Zusatzkosten und mehr veranlassten den Bundesverband freier Kfz-Händler dazu, die Plattform Auto.de abzumahnen. Auto.de reagierte darauf, will sich aber nicht dazu verpflichten, Marketing-Methoden dieser Art zu unterlassen. Jetzt folgt die Klage.

Der BVfK hat die Plattform Auto.de, die zur Autoland AG gehört, wegen Intransparenz und Unzulässigkeiten abgemahnt. (Bild:  Auto.de)
Der BVfK hat die Plattform Auto.de, die zur Autoland AG gehört, wegen Intransparenz und Unzulässigkeiten abgemahnt.
(Bild: Auto.de)

Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) mahnte am 22. Juli 2026 die seit Ende 2025 zur Autoland AG gehörende Kfz-Internetplattform Auto.de wegen umfangreicher Wettbewerbsverstöße ab. Die Verbandsjuristen kritisierten unter anderem unzutreffende Streich- beziehungsweise Vergleichspreise und unzulässige obligatorische Zusatzkosten in Form eines „Rundum-Sorglos-Pakets“.

Auto.de entsprach den Forderungen des BVfK durch umfangreiche Anpassungen des Onlineauftritts. Nach vorläufiger Sichtung seien die kritisierten Werbedarstellungen nicht mehr erkennbar. Doch Auto.de konnte sich, so der BVfK, nicht dazu durchringen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der sich das Unternehmen verbindlich verpflichtet, künftig auf diese oder vergleichbare Marketing-Methoden zu verzichten.

Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbands freier Kfz-Händler: „Die unsererseits monierten Praktiken sind sowohl einzeln als auch und insbesondere in ihrer Häufung keine Lappalie.“ (Bild:  BfVK)
Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbands freier Kfz-Händler: „Die unsererseits monierten Praktiken sind sowohl einzeln als auch und insbesondere in ihrer Häufung keine Lappalie.“
(Bild: BfVK)

„Wir können keinen Grund für eine Ausnahme von der in solchen Fällen üblichen und sinnvollen Vorgehensweise erkennen“, so der BVfK-Präsident Ansgar Klein. „Die unsererseits monierten Praktiken sind sowohl einzeln als auch und insbesondere in ihrer Häufung keine Lappalie. Nach unserer Auffassung erschweren sie Verbrauchern die zutreffende Einschätzung der tatsächlichen Angebotspreise und benachteiligen Wettbewerber, die ihre Angebote transparent und regelkonform darstellen“, so Klein.

Da Auto.de trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung keine rechtlich verbindliche Unterlassungserklärung übermittelt hat, erteilte der BVfK nun den Auftrag zur Klageerhebung beim zuständigen Landgericht Halle.

Der BVfK beobachtet seit mehr als 25 Jahren den Kfz-Markt in Deutschland und Europa. Vor diesem Hintergrund richtete sich das Augenmerk der Wettbewerbsjuristen des BVfK auch auf die Internetplattform Auto.de, nachdem der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Autoland AG Christian Lindner ambitionierte Wachstums- und Expansionsziele für das Unternehmen angekündigt hatte. Besondere Aufmerksamkeit erregten dabei seine Äußerungen, wonach nicht ausgeschlossen werden könne, dass die geplante Markteroberung auch auf Kosten von Händlerkollegen gehen werde.

Die Prüfung der Plattform Auto.de führte aus Sicht des BVfK zu einer ungewöhnlich hohen Zahl von Beanstandungen. Ein BVfK-Jurist musste sogar feststellen: „Der Umfang der aus unserer Sicht festgestellten Beanstandungen war bemerkenswert und wirkte eher systematisch, als sei ein versehentlicher Fehler unterlaufen.“

Nach Auffassung des BVfK haben derartige Praktiken erhebliche negative Auswirkungen: Verbraucher zahlen meist den höheren Preis, den korrekt anbietenden Kollegen wird Geschäft weggenommen und das Image der gesamten Branche leidet. Ansgar Klein: „In einem solchen geschäftlichen Umfeld lässt sich kaum seriös und professionell arbeiten. Wir sehen uns als einer der führenden Kfz-Verbände in der Verantwortung, für stabile und rechtlich einwandfreie Rahmenbedingungen zu sorgen, und sehen uns bedauerlicherweise gezwungen, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.“

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