Urteil Erhöhte Brandgefahr der Batterie ist ein Sachmangel

Von Silvia Lulei 3 min Lesedauer

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Das erhöhte Brandrisiko einer Hochvoltbatterie bewertet das LG Frankfurt (Oder) als Sachmangel. Jetzt muss der Mercedes-Händler den gebrauchten Mercedes rückabwickeln und den Kunden von bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Herstellerbank freistellen.

Wegen erhöhter Brandgefahr der Hochvoltbatterie soll der Mercedes EQA nur noch draußen geparkt werden, bis die Batterie ausgetauscht ist. Für das LG Frankfurt (Oder) ist das ein Sachmangel.(Bild:  © Mercedes-Benz AG)
Wegen erhöhter Brandgefahr der Hochvoltbatterie soll der Mercedes EQA nur noch draußen geparkt werden, bis die Batterie ausgetauscht ist. Für das LG Frankfurt (Oder) ist das ein Sachmangel.
(Bild: © Mercedes-Benz AG)

Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes EQA 250+ am 7. August 2024 bei einem Mercedes-Vertragshändler für 37.880 Euro gekauft. 11.700 Euro zahlte sie an, den Rest finanzierte sie über die Mercedes-Benz Bank AG. Im Fahrzeug ist eine Hochvoltbatterie des Typs EB 330 verbaut.

Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug von einem KBA-Rückruf mit dem Aktionscode 5496507 erfasst. Mercedes informierte die Klägerin darüber, dass bei sehr hohem Ladezustand ein Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Zunächst sollte ein Software-Update des Batteriemanagementsystems Abhilfe schaffen.

Das Update wurde im Juni 2025 installiert. Mercedes wies jedoch selbst darauf hin, dass sich dadurch die Ladezeit beim Gleichstromladen verlängern und der mögliche Energiegehalt sowie die Reichweite verringern könnten. Auch geht aus Kundenschreiben hervor, dass durch das Update das Problem nicht gelöst, sondern nur gemindert werden kann.

Im Februar 2026 folgte ein weiterer Rückruf. Nun sollte die Hochvoltbatterie komplett ausgetauscht werden. Bis zum Austausch sollte die Batterie nicht über 80 Prozent geladen und das Fahrzeug nur im Freien geparkt werden. Ersatzteile standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.

Mehr als ein allgemeines Technologierisiko

Die Beklagten hatten argumentiert, es bestehe lediglich ein allgemeines Technologierisiko, wie es bei wiederaufladbaren Batterien üblich sei. Das LG Frankfurt (Oder) folgt dieser Argumentation nicht. Im Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25, heißt es: „Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei.“

Das Gericht stellt darauf ab, dass die Eingriffe in das Ladeverhalten nicht wegen eines rein theoretischen Risikos erfolgt seien. Maßgeblich seien die konkreten Rückrufe und die von Mercedes selbst eingeräumte Brandgefahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt beschrieb den Mangel laut Urteil mit den Worten: „Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kann zum Brand führen.“

Das Landgericht Frankfurt (Oder) bewertet den konkreten Gefahrenverdacht als Sachmangel. Eine Begutachtung durch einen Sachverständigen hielt das Gericht nicht für erforderlich, weil Mercedes das Brandrisiko bei der im Fahrzeug verbauten Batterie selbst eingeräumt habe.

Die Kanzlei Stoll & Sauer verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das erstrittene Urteil des LG Stuttgart vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26, auf das auch das LG Frankfurt (Oder) Bezug nimmt. Das LG Frankfurt (Oder) ist nun das zweite Landgericht, dass die Einschränkungen durch ein konkretes Batterie-Brandrisiko kaufrechtlich anerkennt. Damit zeichnet sich aus Sicht von Stoll & Sauer eine verbraucherfreundliche Linie in der erstinstanzlichen Rechtsprechung zu den betroffenen Mercedes-Hochvoltbatterien ab.

Vertragshändler muss EQA zurücknehmen und Finanzierung ablösen

Die kaufrechtlichen Ansprüche richteten sich gegen den Verkäufer des Gebrauchtwagens. Die unmittelbar gegen den Hersteller geltend gemachten vertraglichen und deliktischen Ansprüche wies das Gericht dagegen ab.

Der Mercedes-Vertragshändler wird mit folgenden Punkten belegt:

  • 20.170,45 Euro Rückzahlung gegen Rückgabe des EQA 250+
  • Freistellung von den noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG
  • Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.751,80 Euro
  • Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos
  • Feststellung des Annahmeverzugs
  • Das Gericht berücksichtigte eine Nutzungsentschädigung von 2.115,44 Euro und legte eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde.

Sicherheitsrelevanz entscheidet

Der Einwand, der Mangel sei zu geringfügig für einen Rücktritt, überzeugte das Gericht nicht. Maßgeblich war, dass das Software-Update die Brandgefahr nicht vollständig beseitigt hatte. Für Stoll & Sauer ist das ein zentraler Punkt: Nicht die Kosten des Updates entscheiden über die Erheblichkeit eines Mangels. Vielmehr entscheidend ist, ob das sicherheitsrelevante Problem damit behoben wird.

Sicherheitsrelevante Probleme mit Hochvoltbatterien sind nicht auf Mercedes beschränkt. Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen betreffen beziehungsweise betrafen auch Fahrzeuge von Kia, Ford, Hyundai und Porsche. Ob Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung bestehen, hänge allerdings, so die Kanzlei, stets vom konkreten Fahrzeug, dem Kaufvertrag und den angebotenen Abhilfemaßnahmen ab.

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