EU-Lieferungen: Neue Umsatzsteuerregeln
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Die Umsatzbesteuerung von Lieferungen – und damit auch Fahrzeuglieferungen – in das EU-Ausland soll nach dem Willen der Europäischen Kommission grundlegend reformiert werden.
(Bild: © AdKrieger - stock.adobe.com)
Viele deutsche Autohändler verkaufen Fahrzeuge in das europäische Ausland. Dabei gibt es regelmäßig Fragen zur Umsatzbesteuerung, denn die derzeitige Besteuerungregelung hat erhebliche Schwachstellen.
Beispiel: Der deutsche Händler D verkauft ein Fahrzeug an den italienischen Unternehmer I. Das Fahrzeug wird von Gera nach Turin transportiert. D und I verwenden für den Umsatz die ihnen zugeteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
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