Metastudie Prüflücke bei Assistenzsystemen

Von Sophia Stepanova 1 min Lesedauer

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Die deutschen Prüforganisationen haben die Eigendiagnosen sicherheitsrelevanter Assistenzsysteme unter die Lupe genommen. Aus den Ergebnissen leiten sie Handlungsbedarf für die Hauptuntersuchung ab.

Notbrems- und Spurhalteassistenten sind bei Neufahrzeugen Pflicht, doch Leistungsverluste bleiben mitunter unbemerkt. (Bild:  TÜV-Verband)
Notbrems- und Spurhalteassistenten sind bei Neufahrzeugen Pflicht, doch Leistungsverluste bleiben mitunter unbemerkt.
(Bild: TÜV-Verband)

Seit Juli 2024 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge mit bestimmten sicherheitsrelevanten Assistenzsysteme ausgestattet sein, etwa mit Notbrems- und Spurhalteassistenten. Das schreibt die General Safety Regulation II (Verordnung (EU) 2019/2144) vor. Für neu typgenehmigte Modelle gilt die Pflicht bereits seit Juli 2022. Je mehr solcher Systeme auf den Straßen unterwegs sind, desto zentraler wird die Frage, wie sich ihre Funktionsfähigkeit über die gesamte Nutzungsdauer prüfen und sicherstellen lässt.

Wie zuverlässig die Eigendiagnose eines Fahrzeugs Einbußen in der Funktionsfähigkeit erkennt, haben die deutschen Prüforganisationen gemeinsam mit der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH und dem TÜV-Verband im Rahmen einer Metastudie untersucht. Das Ergebnis legt offen, dass Assistenzsysteme sicherheitsrelevant eingeschränkt sein können, ohne dass das Fahrzeug einen Fehler meldet.

Die Leistung der Umfeldsensoren kann etwa durch unsachgemäße Reparaturen, fehlende bzw. fehlerhafte Kalibrierungen oder Schäden nachlassen. Bei der HU stützt sich die Prüfung der Assistenzsysteme bislang überwiegend auf Sichtkontrolle, Kontrollleuchten und das Auslesen der Diagnosedaten über die elektrische Fahrzeugschnittstelle. Einbußen, die innerhalb der Toleranzen der Eigendiagnose liegen, bleiben oftmals unerfasst.

Die beteiligten Organisationen sprechen sich deshalb für eine Erweiterung der HU um Prüfung der tatsächlichen Funktion und Wirkung der Systeme aus. Die Metastudie beschreibt dafür mehrere Ansätze, die sich derzeit in der Entwicklung befinden. Dazu gehören statistische Verfahren, bei denen einzelne Radar- und Kamerasensoren und ihre Ausrichtung kontrolliert werden. Hinzu kommen szenenbasierte Tests des Gesamtsystems.

Damit sich solche Prüfungen in der Praxis umsetzen lassen, müsse die Prüfbarkeit der Systeme bereits bei der Typgenehmigung berücksichtigt werden. Die Prüforganisationen fordern deshalb einen diskriminierungsfreien Zugang zu relevanten Fahrzeugdaten sowie zu fahrzeug- und sensorspezifischen Dokumentationen.

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