Eigentlich sollte es um rasches Geld für die Kläger gehen. Aber nach dem Scheitern ihrer Dieselgespräche überziehen sich Verbraucherschützer und VW mit Vorwürfen. Der einseitige „Direktvergleich“ des Autobauers bleibt umstritten.
(Foto: VW)
Volkswagen will die Dieselkunden aus der Musterklage in eigener Regie entschädigen – doch der überraschende Schritt wirft viele Fragen auf. Verbraucherschützer mahnen, ganz genau hinzuschauen, bevor man ein Angebot annimmt. Nachdem der Konzern die Gespräche mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Freitag für gescheitert erklärt hatte, sprach VZBV-Chef Klaus Müller sogar von einem weiteren Betrug – dem zweiten nach den Abgas-Manipulationen. Der Autobauer dagegen betonte: Sein einseitiges Angebot sei ganz im Interesse der Kunden.
Der aktuelle Stand der Auseinandersetzung: Aus Sicht von Volkswagen können nur Dieselkunden, die in der Musterfeststellungsklage registriert sind, das Angebot des Konzerns annehmen. Sie sollen – je nach Einzelfall – zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Im Schnitt entfielen auf jeden Musterkläger bei einer Gesamt-Entschädigungssumme von bis zu 830 Millionen Euro etwa 2.000 Euro. Auf einer Info-Seite im Internet wirbt VW bei den Kunden darum, die „unkomplizierte Offerte“ anzunehmen.
Die Verbraucherschützer dagegen warnen vor einer vorschnellen Entscheidung. Am Montag forderte der Verband, VW möge nicht nur die Teilnehmer der Musterklage, sondern alle geschädigten Dieselfahrer berücksichtigen: „Statt einige Hunderttausend könnten so Millionen betrogene Verbraucher in den Genuss von Entschädigungszahlungen kommen.“ Ob dies rechtlich möglich und finanziell machbar wäre, dürfte jedoch zu bezweifeln sein. Auch die genaue Art der Abwicklung der Zahlungen steht noch nicht fest. VW arbeitet „unter Hochdruck“ an einer Plattform, die ab Ende März freigeschaltet sein soll.
Die Alternative: Weiter prozessieren mit Chancen und Risiken
Die Verbraucherschützer befürchten, VW könne sich mit dem Ansatz individueller Entschädigungen günstiger aus der Affäre ziehen als im Fall eines formalen Vergleichs vor Gericht. Die Kontrollmöglichkeiten seien zudem begrenzt. Dies sei im Kern auch der Grund für das Scheitern der Gespräche gewesen: VW sei bei der Abwicklung der Zahlungen „nicht zu Transparenz und Sicherheitsmaßnahmen“ bereit gewesen. Der Konzern kontert: Man sei dem Verband hier sogar entgegen gekommen – der Konflikt habe sich vielmehr um die Höhe der Honorare von Anwälten gedreht, die die Abwicklung organisieren sollten.
Was Verbraucher nun tun sollten, ist schwer zu sagen. VW verweist darauf, dass Kunden bei Annahme des „Direktvergleichs“ rasch und einfach eine Einmalzahlung bekämen. „Oder Sie warten das Urteil im langwierigen Musterfeststellungsverfahren ab und gehen anschließend in ein eigenes Folgeverfahren mit ungewissem Ausgang“, heißt es auf der Info-Website. Der VZBV wirft VW vor, mit dieser Strategie seinen Aufwand gering halten zu wollen. „Wir sehen uns vor Gericht wieder“, sagte Müller dem „Handelsblatt“. Die Klage läuft weiter, die Verbraucherschützer warten auf einen neuen Gerichtstermin. Am Ende könnten die Dieselfahrer dadurch möglicherweise doch noch eine höhere Summe herausholen als beim Volkswagen-Angebot.
Warten auf die Grundsatzurteile
Eine zentrale Rolle bei dem plötzlichen Abbruch der Verhandlungen hat offenbar ein nahender Termin gespielt: Am 5. Mai verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage eines VW-Dieselkäufers, der selbst - unabhängig von der Musterklage – einen Prozess angestrengt hatte. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung, die die Rechtsprechung zahlreicher Land- und Oberlandesgerichte bei ähnlichen Klagen im ganzen Land beeinflussen könnte.
Bisher war VW in Einzelverfahren, die eine hohe Instanz zu erreichen drohten, häufig bereit, sich mit den Kunden relativ großzügig zu vergleichen. Die Deutsche Umwelthilfe betonte, der Europäische Gerichtshof werde zudem bald eine prinzipielle Entscheidung über die Zulässigkeit von Abschaltsystemen in der Abgasreinigung von Dieselautos fällen. Verbraucher müssten sich überlegen, ob sie wirklich alle Ansprüche an VW abgelten wollten.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Wer hat wen unter Druck gesetzt?
VW und Verbraucherschützer schieben sich gegenseitig die Schuld für das Ende der Verhandlungen zu. Dabei steht Aussage gegen Aussage. Aus Konzernkreisen heißt es, der VZBV habe kurzfristig Druck aufgebaut.
Müller sagte dem „Handelsblatt“ dagegen, das Platzenlassen sei ein „derbes Foul“ von VW gewesen. Man habe davon erst aus den Medien erfahren, nachdem VW sich zuvor einigungsbereit gegeben habe. Das Ergebnis sei nun eine „Schlammschlacht gegenüber unseren Anwälten“. Volkswagen stellt die Abläufe der vorigen Woche im Hintergrund dagegen ganz anders dar.