Nach Bremsprüfstand und Scheinwerferprüfplatz rollt in Sachen Abgasuntersuchung der nächste Akkreditierungs-/Kalibrierungsstein auf Kfz-Betriebe zu – und das gleich in doppelter Hinsicht. Viel fetter machen das Kraut für so manchen aber die neuen, ab 1. Januar gültigen Grenzwerte bei der AU. Wer weiß, worauf es ankommt, kann sich eventuell eine (teure) Geräte-Neuanschaffung sparen.
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