Mit verschlissener Technik von vorgestern ist eine sinnvolle HU an den Automobilen von heute nicht möglich. (Bild: Privat)

Bremsprüfstand: Alles Ansichtssache

In zwei Jahren muss jede Werkstatt einen Bremsprüfstand haben, der die Prüfstandsrichtline von 2011 erfüllt, wenn sie die HU bei sich im Haus anbieten will. Altgeräte sollte die Werkstatt schnell erneuern, wenn sie noch Sonderausstattungen haben will.

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„Wieder rein ins Rohr“ heißt es seit 1.1.2018 in Sachen AU und generelle Endrorhmessung. Ab kommendem Januar, und darüber hinaus, werden sich weitere Aspekte im Rahmen der Abgasuntersuchung ändern. Ein sehr wichtiger: Die AU wird künftig im Rahmen eines akkreditierten Verfahrens ablaufen müssen. (Bild: dpa)

Abgasuntersuchung: AU-ch das noch!

Nach Bremsprüfstand und Scheinwerferprüfplatz rollt in Sachen Abgasuntersuchung der nächste Akkreditierungs-/Kalibrierungsstein auf Kfz-Betriebe zu – und das gleich in doppelter Hinsicht. Viel fetter machen das Kraut für so manchen aber die neuen, ab 1. Januar gültigen Grenzwerte bei der AU. Wer weiß, worauf es ankommt, kann sich eventuell eine (teure) Geräte-Neuanschaffung sparen.

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