Drogen am Steuer Unfälle mit Cannabis am Steuer sollen in Statistik kommen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Seit der Teilfreigabe von Cannabis tobt der Expertenstreit um die Folgen fürs Autofahren. Dazu gehört der Grenzwert der maximal erlaubten THC-Menge im Blut – Überschreitungen werden geahndet. Nun sollen die Fälle konkret in der Verkehrssünder-Statistik abgebildet werden.

Für Cannabis am Steuer gibt es wir beim Alkohol Grenzwerte. Verstöße werden geahndet – und sollen nun nachvollziehbarer in der Verkehrssünder-Statistsik auftauchen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Für Cannabis am Steuer gibt es wir beim Alkohol Grenzwerte. Verstöße werden geahndet – und sollen nun nachvollziehbarer in der Verkehrssünder-Statistsik auftauchen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Schwerere Verkehrsunfälle mit Einfluss von Cannabis am Steuer sollen bald in der amtlichen Statistik erfasst werden. Dies ermögliche eine Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der an diesem Freitag in den Bundesrat kommt. Hintergrund ist die seit 2024 geltende Legalisierung des Cannabiskonsums mit vielen Auflagen. Begleitend gibt es auch einen Grenzwert für Cannabis beim Autofahren, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. 

Im Gesetz ergänzt werden soll nun, dass in der Straßenverkehrsunfallstatistik künftig auch Daten zum „Grad der Cannabiseinwirkung“ erfasst werden – so wie schon zum Grad der Alkoholeinwirkung. Konkret geht es um Werte des berauschenden Wirkstoffs THC, die die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelt. Die Statistik bezieht sich auf Unfälle, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde, sowie auf schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. Erfasst werden etwa Daten zu Alter und Geschlecht der Unfallbeteiligten, zum Verkehrsmittel und dazu, wie lange man schon den Führerschein hat.

Bußgeld, Fahrverbot, Punkte 

Für Cannabis am Steuer gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. 

Außerdem gilt wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Die systematisch erhobenen Daten sollen die Unfallforschung verbessern, wie das Ministerium im Entwurf erläutert – zum Beispiel zu Verursachern von Cannabisunfällen oder zum Verhalten von jungen Fahrern und Fahranfängern. Auch Prävention und Aufklärung könnten gezielter angegangen werden. Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte Legalisierung lässt seit 1. April 2024 das Kiffen und den Anbau für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu.

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