Streit um Besteuerung ZDK: Dienstwagen sind unverzichtbare Arbeitsmittel

Von Doris S. Pfaff

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Rund zwölf Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fahren einen Dienstwagen. Eine Kürzung der Dienstwagensteuer würde damit keine kleine Gruppe treffen und sich nicht positiv auf den CO2-Ausstoß auswirken, kritisiert der ZDK den Vorschlag der Grünen zur Änderung der Pauschalbesteuerung.

Zu den häufig bevorzugten Dienstwagen in Deutschland gehören die Fahrzeuge des Herstellers Volkswagen.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Zu den häufig bevorzugten Dienstwagen in Deutschland gehören die Fahrzeuge des Herstellers Volkswagen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

In der aktuellen Diskussion um die Dienstwagensteuer wird nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ein Arbeitsmittel zu Unrecht als subventioniertes Luxusgut für Spitzenverdiener diskreditiert. Denn die Realität sehe anders aus: Rund zwölf Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fahren derzeit einen Dienstwagen, allen voran Außendienstmitarbeiter. Als Dienstwagenmarke mit Abstand am meisten verbreitet sei Volkswagen.

„Für die große Mehrheit dieser Menschen ist das Dienstfahrzeug ein unverzichtbares Arbeitsmittel“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Wer hier gezielt Missgunst schürt gegenüber einer vermeintlich privilegierten Elite, ignoriert die tatsächliche Lage und wird diesem Thema nicht gerecht. Deshalb stehen wir hier an der Seite des Bundesfinanzministers Christian Lindner, der sich für den Erhalt der Dienstwagensteuer einsetzt.“

Nach Ansicht des ZDK-Präsidenten sollte die Bundesregierung den bereits eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und durch eine reduzierte Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gezielte Anreize zu deren Anschaffung setzen.

„Der Klimaschutz ist hierdurch bereits jetzt eine Komponente bei der Bemessung der Dienstwagensteuer und muss nicht erst neu einbezogen werden, wie manche nun fordern“, so Karpinski. Die Erhebung der Steuer im Wege eines Pauschalbetrags sei erforderlich, um die Besteuerung des geldwerten Vorteils überhaupt ohne überbordende Bürokratie handhabbar zu machen.

Nach Ansicht des ZDK sei der derzeitige Betrag von einem Prozent des Brutto-Listenpreises pro Monat sachgerecht, zumal eine Pauschale von weiteren 0,03 Prozent monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz hinzukomme.

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