Da die Kupplungskugel K 50 von Al-Ko brechen kann, ruft der Kupplungsspezialist sein Produkt zurück. Handelspartner sind aufgerufen, den Verkauf und die Montage sofort einzustellen und betroffene Kunden zu informieren.
(Bild: AL-KO)
Der Hersteller von Anhängerkupplungen Al-Ko ruft seine Kupplungskugel K 50 zurück (Artikelnummer: 1 275 100). Wegen der Bruchgefahr der Kugel könne ein Fahrzeuggespann ungewollt getrennt werden, teilte das Unternehmen mit. Betroffen seien Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen, wenn diese einen D-Wert von 17,2 überschreiten.
Den D-Wert können sich Betroffene mittels eines Internet-Rechners berechnen lassen. Dazu benötigen Sie lediglich die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Formelzeichen T) sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (Formelzeichen R). T und R sind den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs zu entnehmen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein). Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: D= 9,81 x (T x R) / (T+R) .
Aufgrund der Bruchgefahr bittet Al-Ko seine Handelspartner, den Verkauf und die Montage der Kupplungskugel K 50 sofort einzustellen und sich mittels E-Mail (K50@alko-tech.com) oder telefonisch (0800/255 6000) an das Unternehmen zu wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Des Weiteren fordert Al-Ko die Betriebe auf, Kontakte von Kunden, die K-50-Kupplungskugeln verwenden, zu melden, damit Al-Ko sie direkt anschreiben kann.
Alternativ können die Betriebe betroffene Kunden selbst anschreiben. Eine Dokumentenvorlage stellt der Kupplungshersteller als Download bereit. Betroffen sind Produkte, die seit dem Jahr 2007 vertrieben wurden.
Der Rückruf gilt für folgende Länder: Belgien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Großbritannien.
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Stand vom 15.04.2021
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