Unternehmer, die sich über die gesetzlichen Vorgaben in Sachen PSA hinwegsetzen, machen sich im Extremfall strafbar.
Für die geeignete Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber aufkommen.
(Foto: Mewa)
Für Arbeitsschutz und persönliche Schutzausrüstung (PSA) macht der Gesetzgeber klare Vorgaben. Doch in den Betrieben gibt es oft zu wenig Personal, zu wenig Zeit und keine Spezialisten, die sich um das Thema ernsthaft kümmern. Auf welche Punkte sollte ein Unternehmer auf jeden Fall im Alltag achten? Alexander Neuzerling, Verkaufsleiter der Itex Gaebler-Industrie Textilpflege GmbH, einem Vertragswerk des textilen Mietdienstleisters Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH (DBL), nennt fünf wichtige Aspekte.
1) Welche Aufgabe hat der Betriebsinhaber bei der Ausstattung seiner Mitarbeiter mit PSA?
Der Betriebsinhaber trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – dazu gehört auch die normgerechte Schutzkleidung – muss immer dann getragen werden, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung für einen bestimmte Arbeitsplatz vorsieht, zum Beispiel bei Schweißarbeiten. Der Unternehmer muss darauf achten, dass in seinem Betrieb alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden und alle Mitarbeiter ihre Tätigkeiten gefahrlos ausüben können. Demnach hat er auch für die Ausstattung mit normgerechter Schutzkleidung zu sorgen. Und er muss – anders als für Berufskleidung ohne Schutzfunktion – immer die Kosten dafür übernehmen. Für die richtige Ausstattung sollte eine Gefährdungsanalyse das Risikopotenzial jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln.
2) Wo findet er Unterstützung?
Zunächst bei den Berufsgenossenschaften. Sie betreuen und beraten ihre Mitglieder und stellen Informations- und Präventionsmaterial zu Verfügung. Außerdem bilden sie die Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen aus. Dieser interne Ansprechpartner ist bei Betrieben ab etwa 20 Mitarbeitern sinnvoll. Denn er unterstützt den Inhaber dabei, Arbeitsunfälle und Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden und dient als Ansprechpartner bei Rückfragen der Mitarbeiter. Das ist meiner Meinung nach absolut sinnvoll. Zusätzlich kann sich der Inhaber bei Bedarf – und gegen Bezahlung – auch Rat von einem Experten mit sicherheitstechnischem Fachwissen holen, beispielsweise einer externen Sicherheitsfachkraft.
3) Was folgt nach der Gefährdungsbeurteilung?
Dann kann die auf den jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmte, normgerechte Schutzkleidung ausgewählt werden. Dabei sind sowohl Kauf als auch Leasing möglich. Auf Basis dieser Gefährdungsanalysen suchen wir als textiler Mietdienstleister mit unseren Kunden die passenden Kollektionen aus. Von Vorteil ist hier fast immer eine gemeinsame Arbeitsplatzbegehung vor Ort.
4) Was sollte der Inhaber hier auf jeden Fall beachten?
Er sollte sich über neue Entwicklungen im Bereich der Schutzkleidung auf dem Laufenden halten. Denn gerade diese neuen Textilien sind leichter, technisch auf dem neuesten Stand und bieten modernere und damit oft bessere Schutzfunktionen. Beim Thema Optik lässt sich moderne PSA häufig in die CI eines Unternehmens integrieren. Aber Achtung: Nicht alle Designwünsche lassen sich bei PSA ebenso realisieren wie bei Berufskleidung ohne Schutzfunktion. Hier steht die Sicherheit des Menschen, der die Kleidung trägt, immer im Mittelpunkt. Darum sollte der Unternehmer die Schutzkleidung vor einer endgültigen Entscheidung in Probephasen von Mitarbeitern testen lassen – hier ist ein Mitspracherecht empfehlenswert. Schließlich müssen sich die Beschäftigten in ihrer Kleidung wohlfühlen. Nur was getragen wird, kann auch schützen.
5) Mit der Bereitstellung alleine ist also nicht getan – was folgt danach?
Entscheidet sich der Unternehmer für den Kauf der PSA, muss er natürlich auch die erforderliche Anzahl an Nachschub und Ersatz für die Mitarbeiter bereitstellen. Zudem hat er für die fachgerechte Pflege zu sorgen – er muss laut Gesetzgeber die normgerechten Eigenschaften der Schutzkleidung auch nach der Wäsche gewährleisten. Darüber hinaus muss er die Wartung und Reparatur sicherstellen und sie dokumentieren, sprich in festgelegten Prüfintervallen unverzüglich eventuelle Mängel an der Kleidung aufzeigen und sie fachgerecht reparieren lassen oder gegen neue austauschen. Zudem sollte die PSA an einem trockenen, sicheren Ort gelagert werden. Im Leasing sind diese Leistungen inklusive.
Stand: 08.12.2025
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