Die Bundesregierung legt einen neuen Fahrplan zu Ladesäulen vor. Das Ziel: E-Mobilität einfach, zuverlässig und bezahlbar machen.
Der ID 3 von Volkswagen an einer Stromtankstelle.
(Bild: Volkswagen)
Laden soll so einfach werden wie Tanken - das ist das Ziel der Bundesregierung. Das Kabinett hat einen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ beschlossen. Ein zentraler Punkt: „Beim Bezahlen und der Abrechnung soll Laden nicht komplizierter sein als Tanken.“
Derzeit sieht es oft noch anders aus. „Der Tarifdschungel ist häufig undurchsichtig“, kritisiert der ADAC. Bezahlmöglichkeiten seien unzureichend und eine Anzeige der Preise je Ladevorgang fehle oft. Auch aus Sicht von Gregor Kolbe von der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die ungenügende Transparenz der öffentlichen Ladepreise für E-Auto-Fahrer problematisch.
Die Bundesregierung plant hier nun Verbesserungen. Vorgesehen sind außerdem verschiedene Förderprogramme, zum Beispiel für den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern. Allerdings ist die Umsetzung aller „finanzwirksamen Maßnahmen“ des Masterplans abhängig von der Haushaltslage. Die Bundesregierung muss in den kommenden Jahren sparen, im Kernhaushalt klaffen Finanzlücken.
Mehr Transparenz
Viele Nutzer seien noch zu oft mit schwer vergleichbaren Ladeangeboten konfrontiert, heißt es in dem Masterplan mit Blick auf öffentliche Ladesäulen. Das schwächt das Vertrauen in die Elektromobilität und bremst den Umstieg. Die Bundesregierung setze sich daher für klare Rahmenbedingungen ein, um Preistransparenz, digitale Preisinformationen und dynamischen Wettbewerb zu gewährleisten.
Eine „Preistransparenzstelle“ für Ad-hoc-Preise soll die Integration dieser Daten in Apps und Navigationssysteme für Endverbraucherinnen und Endverbraucher ermöglichen. „Wer elektrisch fährt, soll jederzeit technisch verlässliche Ladeangebote zu transparenten und wettbewerblichen Preisen vorfinden - egal wo, wann und wie schnell geladen wird“, heißt es im Masterplan.
Eine aktuelle Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale zeigt, dass für 84 Prozent der Befragten beim Umstieg auf Elektromobilität entscheidend ist, dass die Preise für das öffentliche Laden transparent und einheitlich gestaltet sind. „Aktuell erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher den Preis für das Spontanladen oft erst an der Ladesäule. Auch beim vertragsbasierten Laden ist ein einfacher Preisvergleich nur eingeschränkt möglich. Deshalb braucht es eine zentrale Stelle, die Spontanladepreise und Vertragstarife sammelt und veröffentlicht“, betonen die Verbraucherschützer. Nutzer könnten so leichter Preise vergleichen und das beste Angebot finden.
Dazu kommt: Laden an öffentlichen Ladesäulen ist deutlich teurer als beim privaten Laden daheim, wie es in einem Papier des Verbands der Automobilindustrie (VDA) heißt. Der ADAC betont, eine Senkung der Stromsteuer auch für private Verbraucher wäre ein wichtiger Schritt.
Ausbau der Elektromobilität
Der Ausbau des Ladenetzes schreitet voran. Laut Bundesnetzagentur gab es zum 1. Oktober rund 180.000 öffentliche Ladepunkte, darunter rund 44.250 Schnellladepunkte. „Insbesondere die Anzahl der Schnellladepunkte nimmt erfreulicherweise stark zu“, sagte Verbraucherschützer Kolbe.
„Trotzdem gibt es weiterhin weiße Flecken auf der Landkarte. Um das öffentliche Laden überall zu ermöglichen, muss die Bundesregierung entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Gleichzeitig sind die Ladesäulenbetreiber gefordert, durch kontinuierliche Investitionen den Ausbau voranzutreiben.“
Aktuell seien die Lademöglichkeiten im Verhältnis zur Zahl der E-Pkw überwiegend ausreichend, so der ADAC. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland komme insgesamt voran. In Ballungszentren oder direkt an der Autobahn gebe es aber Kapazitätslücken. Der Bund arbeitet zum Beispiel an einem E-Lkw-Schnellladenetz entlang der Autobahnen.
Förderungen geplant
Oft werden E-Autos zu Hause geladen - aber was machen Bewohner von Mehrparteienhäusern? Diese verfügten häufig noch nicht über entsprechende Lademöglichkeiten, heißt es im Papier der Bundesregierung. Deswegen ist eine staatliche Förderung geplant, um die Investitionsbereitschaft von Eigentümergemeinschaften zu steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern zu beschleunigen. Eine Förderung soll es auch für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen für E-Lastwagen geben - falls der Haushalt das hergibt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.