Wheels & Crime: Episode 9 Ludmilla, der Luxemburger Pole und 75.000 Euro Bußgeld: Geldwäsche im Autohaus

Von Silvia Lulei 2 min Lesedauer

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Autohändler sind gesetzlich verpflichtet, Geldwäsche zu erkennen und zu melden. Was echte Fälle über typische Täuschungsmanöver verraten und welche Warnsignale jeder Verkäufer kennen sollte, erklärt Experte Andreas Glotz in der neuen Podcast-Folge von „Wheels & Crime“.

Wenn der Kunde mehr mitbringt als nur Kaufinteresse: Autohändler sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu erkennen und zu melden.(Bild:  Gemini / Gemini 3 Pro / KI-generiert)
Wenn der Kunde mehr mitbringt als nur Kaufinteresse: Autohändler sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu erkennen und zu melden.
(Bild: Gemini / Gemini 3 Pro / KI-generiert)

Drogengeld, Menschenhandel, Waffendeals – die Täter hinter solchen Verbrechen haben eines gemeinsam: Sie brauchen Autos. Nicht selten teure. Und genau deshalb steht der Kfz-Handel seit Jahren im Fokus der Geldwäscheprävention. Autohändler zählen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu den sogenannten Verpflichteten – mit klaren Pflichten zur Identifizierung, Dokumentation und Verdachtsmeldung.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigen zwei reale Fälle, die Andreas Glotz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention, in der neuen Folge von „Wheels & Crime“ schildert: Im ersten Fall erkannte ein Händler in Rheinland-Pfalz rechtzeitig, dass Zahlungen von Drittfirmen aus den Niederlanden und Polen eingingen, Druck auf den Verkäufer ausgeübt und schließlich eine Rückzahlung auf ein Schweizer Konto gefordert wurde – er gab eine Verdachtsmeldung ab und rettete damit sein Autohaus. Im zweiten Fall hingegen übersah ein Sportwagenzentrum, dass eine Käuferin als Strohfrau fungierte und der eigentliche Auftraggeber den Kaufvertrag kurzerhand auf ein Großbordell umschreiben ließ. Das Ergebnis: ein Bußgeld von 75.000 Euro und ein Reputationsschaden durch die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht.

Podcast-Host Silvia Lulei und Andreas Glotz von der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention diskutieren reale Geldwäschefälle aus dem Kfz-Handel.(Bild:  Stefan Schmitt - Die goldene Kuh)
Podcast-Host Silvia Lulei und Andreas Glotz von der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention diskutieren reale Geldwäschefälle aus dem Kfz-Handel.
(Bild: Stefan Schmitt - Die goldene Kuh)

Neue Methoden, alte Lücken

Neben klassischen Mustern wie Drittländerzahlungen, Strohleuten und Druckversuchen auf Verkäufer rücken laut Glotz zunehmend neue Methoden in den Fokus: Zahlungsdienstleister wie Paypal oder Kryptowährungen verschleiern den tatsächlichen Zahler – und tauchen in den FIU-Typologiepapieren für den Kfz-Handel noch nicht einmal auf. Denn die branchenspezifischen Typologiepapiere, die Händlern als Orientierung dienen sollen, sind seit über zwei Jahren nicht mehr öffentlich verfügbar; eine unbefriedigende Situation, die Glotz im Podcast deutlich anspricht.

Klar ist: Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Kfz-Händler verpflichtet, sich im FIU-Meldeportal goAML Web zu registrieren – unabhängig davon, ob sie bereits Verdachtsmeldungen abgegeben haben. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder. Und wer trotz eindeutiger Warnsignale keine Verdachtsmeldung abgibt oder sie intern blockiert, macht sich ebenfalls strafbar.

Die neue Episode von „Wheels & Crime“ ist ab sofort auf allen gängigen Podcast-Plattformen verfügbar. Neue Episoden erscheinen alle vier Wochen. „Wheels & Crime“ ist eine Produktion der Medienmarke »kfz-betrieb«.

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