Recht auf Reparatur Händler schlägt Alarm: Alte Autos verschwinden

Von Doris S. Pfaff 6 min Lesedauer

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Wie sich das seit August geltende „Recht auf Reparatur" auf den Gebrauchtwagenhandel auswirkt, ist noch nicht absehbar. Ein Autohändler aus Bayern ist sich jedoch sicher: Der Markt mit älteren Pkw schrumpft und damit auch langfristig das Werkstattgeschäft.

Gefährden die neuen Regelungen des Gesetzes „Recht auf Reparatur“ den Gebrauchtwagenhandel? Das jedenfalls glaubt ein freier Händler aus Bayern, der keine älteren Gebrauchten mehr in Deutschland verkaufen will.(Bild:  ProMotor)
Gefährden die neuen Regelungen des Gesetzes „Recht auf Reparatur“ den Gebrauchtwagenhandel? Das jedenfalls glaubt ein freier Händler aus Bayern, der keine älteren Gebrauchten mehr in Deutschland verkaufen will.
(Bild: ProMotor)

Der freie Autohändler aus Bayern will anonym bleiben, aber seinen Unmut über die Politik in Berlin öffentlich machen. Von Kindheit an war das Autohaus in ländlicher Gegend in Bayern sein Leben. Mit 16 Jahren stieg der inzwischen 70-Jährige in den elterlichen Betrieb ein. Später führte er ihn selbst. Lange war er stolz auf seinen Händlervertrag mit VW. Als er ihn verlor, suchte er sich seine Partner als freier Händler aus. Neu- wie Gebrauchtwagen sind sein Geschäft.

Viele Höhen und Tiefen hat er in seinem Geschäftsleben bereits erlebt. Die Dieselaffäre hat er überstanden. Die aktuelle Situation, allen voran die Folgen der Transformation der Branche mit zunehmender Elektrifizierung, fürchtet er. Er würde gerne aufhören, auch weil er nicht mehr glaubt, dass er sich seinen Autohandel noch leisten kann.