Das neue Tesla-Werk, das in Grünheide bei Berlin entstehen soll, hat viele Befürworter, aber auch zahlreiche Gegner. Letztere sind derzeit im Vorteil, denn aufgrund einer gerichtlichen Verfügung ruhen die Rodungsarbeiten.
(Bild: Grimm / »kfz-betrieb«)
Der US-Elektroautobauer Tesla muss nach einem gerichtlich verfügten Stopp die Rodungsarbeiten auf dem Gelände der geplanten Fabrik in Grünheide bei Berlin vorerst ruhen lassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entsprach mit seiner Entscheidung vom Samstagabend einer Beschwerde der Grünen Liga Brandenburg. Bis Dienstag sind nun Einwendungen bei Gericht möglich. Die Landesregierung sieht dem Richterspruch gelassen entgegen. Tesla äußerte sich bislang nicht dazu.
Noch von Donnerstagabend bis Samstagabend waren auf dem Gelände Bäume wie Streichhölzer gefallen: 29 sogenannte Harvester und 9 Spezialmaschinen hatten in rasanter Geschwindigkeit meist Kiefern gefällt und zum Abtransport vorbereitet. Geplant ist, in einem ersten Anlauf bis Ende Februar knapp 92 Hektar des Waldgrundstücks in Grünheide (Oder-Spree) zu roden. Der Rest soll erst abgeholzt werden, wenn die Brutsaison im Herbst vorüber ist. Ab Juli 2021 will Tesla hier die Produktion starten und jährlich 500.000 Fahrzeuge vom Band laufen lassen.
„Wir wollen aber Tesla nicht verhindern.“
Brandenburgs Regierungssprecher Florian Engels sagte am Sonntag auf Anfrage: „Wir warten unaufgeregt die Entscheidung des OVG ab.“ Das Landesamt für Umwelt habe nun Gelegenheit, bis Dienstagmittag Stellung zu nehmen. „Das wird selbstverständlich gemacht“, ergänzte er. „Wir setzen dann auf eine zeitnahe Entscheidung des OVG“, schrieb auch Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) auf Twitter.
Der Vorsitzende der Grünen Liga Brandenburg, Heinz-Herwig Mascher, versicherte auf Anfrage: „Wir wollen aber Tesla nicht verhindern.“ Allerdings sollte das Unternehmen nicht anders als andere behandelt werden. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen sei, dürften keine Tatsachen geschaffen werden, die dann nicht mehr rückgängig zu machen seien.
Die Grüne Liga war zuvor mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz Bayern beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gescheitert, mit Eilanträgen die Baumfällarbeiten zu verhindern. Das OVG wiederum begründete in zweiter Instanz den von ihm verfügten Stopp damit, dass die fortgeschrittenen Rodungsarbeiten die vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten erforderlich mache. Zudem sei nicht davon auszugehen, „dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos“ sei.
Noch keine Genehmigung für Bau des Werks
Die Grünen sollten sich klipp und klar für den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide aussprechen und ihr „dröhnendes Schweigen brechen“, forderte der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer. „Wer für Elektromobilität ist, darf sich beim Bau einer Tesla-Fabrik nicht wegducken und muss Farbe bekennen.“ Das wäre ein wichtiges Signal an alle Sympathisanten der Grünen, um eine Klagewelle zu verhindern.
Am Donnerstag erst hatte das Landesumweltamt die Genehmigung für den vorzeitigen Beginn der Rodung erteilt. Für den Bau des Tesla-Werks gibt es aber noch keine Genehmigung, das Verfahren läuft noch. Sollte die Genehmigung für das Vorhaben doch nicht erteilt werden können, müsste Tesla nach Angaben des Potsdamer Umweltministeriums Wald angemessen aufforsten.
Warten auf unabhängiges Gutachten
Das künftige Fabrikgelände war schon vor rund 20 Jahren für den Bau eines Werks von BMW vorgesehen. Seitdem lag es brach und Pflanzen wie Tiere eroberten sich den neuen Lebensraum. Tesla hat vor diesem Hintergrund bereits Umweltschutzmaßnahmen angekündigt.
Im Genehmigungsverfahren sind noch bis 5. März Einwendungen möglich. Am 18. März werden diese dann öffentlich erörtert. Erst nach anschließender Prüfung gibt es eine Genehmigung. Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben, jedoch floss noch kein Geld. Bislang war eine Summe von 41 Millionen Euro für das insgesamt 300 Hektar große Gelände angesetzt. Ob der Preis jedoch richtig berechnet wurde, soll ein unabhängiges Gutachten klären, mit dem zu Wochenbeginn zu rechnen ist.
Stand: 08.12.2025
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