EU-Datenverordnung ZDK veröffentlicht FAQ zum Data Act

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Der Data Act gilt seit September 2025 und regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten neu. Weil die Verordnung auch Fahrzeuge betrifft, ist sie für Autohäuser und Werkstätten relevant. Der ZDK hat dazu die wichtigsten Punkte für seine Mitglieder zusammengefasst.

Der Data Act regelt den Zugriff auf Daten: Dabei geht es auch um Fahrzeugdaten. Ohne sie können Servicebetriebe ihren Kunden keine vollumfänglichen Dienstleistungen anbieten. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Der Data Act regelt den Zugriff auf Daten: Dabei geht es auch um Fahrzeugdaten. Ohne sie können Servicebetriebe ihren Kunden keine vollumfänglichen Dienstleistungen anbieten.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Mit der Verordnung (EU) 2023/2854 hat die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten geschaffen. Der Data Act ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. September 2025. Für das Kfz-Gewerbe ist er besonders relevant, weil moderne Fahrzeuge laufend Daten erzeugen und übertragen.

Der ZDK hat die Bedeutung der Verordnung für seine Mitglieder zum Anlass genommen, eine FAQ zu veröffentlichen. Darin werden zentrale Fragen für Autohäuser und Kfz-Werkstätten praxisnah eingeordnet.