EU-Datengesetz
Ein Jahr Data Act: Noch wenig Zugang für Kfz-Betriebe
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Ein Jahr nach Geltungsbeginn des Data Act ist die Bilanz für die Kfz-Betriebe ernüchternd. Der ZDK fordert daher die Politik zum Handeln auf. Der Zugang zu Fahrzeugdaten hat sich nur bedingt verbessert, ein markenübergreifendes digitales Serviceangebot ist auf Basis der heute verfügbaren Lösungen nicht in Sicht.
Auf dem Papier haben Werkstätten seit einem Jahr Anspruch auf Fahrzeugdaten. In der Praxis bleibt die Tür meist zu: Von 28 untersuchten Herstellern erfüllen 9 den Data Act gar nicht oder nahezu nicht, und 16 ermöglichen keinen einzigen der geprüften Anwendungsfälle. Das zeigt der „Caruso Connected Vehicle Field Test 5.0“, über den der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seine Mitglieder informiert. Der Verband verlangt, dass die versprochenen Datenrechte im Werkstattalltag ankommen.
Data Act verspricht mehr Rechte für Fahrzeugnutzer
Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist seit dem 11. Januar 2024 in Kraft und gilt als EU-Verordnung unmittelbar auch in Deutschland, verbindlich anzuwenden aber erst seit dem 12. September 2025. Die Praxis liegt damit erst gut ein Jahr zurück. Fahrzeughalter, Leasingnehmer und Flottenbetreiber sollen auf bestimmte Daten zugreifen und deren Weitergabe an Dritte veranlassen können. Für Werkstätten und Autohäuser verspricht das neue Geschäftsfelder wie Ferndiagnose, Wartungsangebote und Flottenservices.
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