EU-Richtlinie
Neue Regeln für die Kreditvermittlung betreffen Kfz-Betriebe
Anbieter zum Thema
Wer Kunden Finanzierungen vermittelt, steht künftig als eigenständiger Vermittler im Fokus der Regulierung. Ein ZDK-Merkblatt erklärt, wen die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie trifft.
Für Autohäuser und Werkstätten, die Privatkunden Finanzierungen vermitteln, ändern sich die Rahmenbedingungen. Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ((EU) 2023/2225) in deutsches Recht gibt es erstmals ein eigenständiges Berufsrecht für Vermittler von Verbraucherdarlehen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht und seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Es fasst die wichtigsten Änderungen für die Praxis zusammen.
Ein Teil der Pflichten ist den Betrieben allerdings schon vertraut: Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten werden laut ZDK nicht erstmals eingeführt. Neu sind vor allem die stärkere Regulierung der Vermittlertätigkeit, die Ausweitung auf weitere Finanzierungsformen und strengere Vorgaben für Werbung und Vergütung.
0 € / 1. Monat
-
Alle Inhalte lesen
-
Alle E-Paper inklusive
-
Jederzeit online kündbar