Deuvet Leitfaden „Tanken im Ausland“

Von Steffen Dominsky 1 min Lesedauer

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Der Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. unterstützt die Freunde der historischen Mobilität mit Leitfäden zu diversen Themen. Jetzt hat der Deuvet einen solchen zum Thema Kraftstoffe herausgegeben.

Wieder alles beim Alten in Irland (bis auf die Preise): Wie bereits vor der Einführung von E10 gibt es dort an Tankstellen seit 1. Juli 2023 nur mehr eine Sorte Benzin. E5 wurde zugunsten von E10 abgeschafft.(Bild:  Dominsky)
Wieder alles beim Alten in Irland (bis auf die Preise): Wie bereits vor der Einführung von E10 gibt es dort an Tankstellen seit 1. Juli 2023 nur mehr eine Sorte Benzin. E5 wurde zugunsten von E10 abgeschafft.
(Bild: Dominsky)

Stellen Sie sich vor: Gerade fahren Sie mit Ihrem Young- bzw. Oldtimer bei der Einreise nach Irland von der Fähre in Rosslare. Dann wäre es in manchen Fällen nicht schlecht, Ihr Fahrzeuge hätte noch einiges an Sprit aus England im Tank. Schließlich gibt es dort Kraftstoff mit 97 Oktan und E5-Qualität – nicht an jeder Station, aber doch zu finden. Nun ist Irland nicht riesig, aber dennoch so groß, dass Sie es auf Ihre Rundreise ohne Nachzutanken nicht schaffen werden. Und da dem so ist, könnten Sie bzw. Ihre Oldie ein Problem bekommen. Denn es nur noch zwei Sorten Kraftstoff auf der grünen Insel: Diesel und E10 mit 95 Oktan. Der niedrigeren Oktanzahl begegnen Sie vielleicht mit einem Oktan-Booster. Was aber, wenn Ihr Schätzchen kein E10 verträgt, wie so manch anderer Oldtimer?

Ja dann hilft Ihnen unter Umständen der Deuvet weiter. Denn der Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. hat nicht nur in zahlreichen Gesprächen offene Fragen und Unsicherheit hinsichtlich der Betankung von klassischen Fahrzeugen im Ausland festgestellt. Er hat auch gehandelt und einen entsprechenden Leitfaden erstellt. Dieser Kraftstoff-Leitfaden soll Hilfe geben und Risiken bewerten, wenn der gewünschte Kraftstoff gerade nicht zur Verfügung steht. In vielen Fällen ist ein Betrieb des Young- bzw. Oldtimers dennoch möglich, gegebenenfalls mit kleinen Einschränkungen. Doch gerade bei versehentlichen Fehlbetankungen ist umsichtiges Handeln gefragt. Was in welchen Fällen wann zu tun ist, verrät besagter Leitfaden, den Sie sich hier herunterladen können und idealerweise vor Reiseantritt ansehen.

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