Spätestens Anfang 2027 soll ein Spritpreisdeckel gelten, so haben es die Koalitionsspitzen vereinbart. Das Wirtschaftsministerium legt erst Pläne vor.
Die Kraftstoffpreise bleiben hoch. Im neuen Jahr soll ein Spritpreisdeckel die schlimmsten Auswüchse verhindern.
(Bild: Grimm – VCG)
Derzeit dämpft ein Steuernachlass auf Super- und Dieselkraftstoffe die Preise an den Tankstellen. Doch dieser staatliche Eingriff soll nicht von Dauer sein, auch wenn die Preise laut dem ADAC dadurch gefallen sind. Gleichzeitig sei die Entlastung bei Dieselkunden nur teilweise angekommen. Das könnte sich mit einem Spritpreisdeckel ändern, so die Hoffnung der Politik. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat nun einen Gesetzentwurf präsentiert, der „objektive Voraussetzungen“ für den Einsatz des Instruments festlege, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Wirtschaftsministerium erfuhr.
Maßgeblich soll demnach eine Preissteigerung sein, die über drei aufeinanderfolgende Wochen deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt. Zudem solle die Höchstpreisregelung auf maximal drei Monate befristet sein. Bei einer drohenden Gefährdung der Versorgungssicherheit könne ihre Anwendung ausgesetzt werden.
Der Umsetzungsvorschlag solle die Grundlage schaffen, den vereinbarten Spritpreisdeckel im Krisenfall wirksam einzusetzen – und zugleich die verlässliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Kraftstoffen sicherzustellen.
Der Entwurf befindet sich in der sogenannten Frühkoordinierung – das ist der erste Schritt der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Zuerst hatten das Portal „The Pioneer“ und das „Handelsblatt“ über die Pläne berichtet. Demnach soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Versorgungssicherheit steht im Mittelpunkt der Überlegungen
Ziel des Gesetzentwurfs sei es, „außergewöhnliche Kraftstoffpreissteigerungen“, die deutlich über die europäische Preisentwicklung hinausgingen, wirksam begrenzen zu können und dabei die Versorgung mit Benzin und Diesel jederzeit sicherzustellen, hieß es. Entscheidend für die Ausgestaltung sei, dass eine Preisbegrenzung die Versorgungssicherheit nicht gefährden dürfe – darauf hatte Reiche wiederholt hingewiesen.
Aus dem Ministerium hieß es: „Werden Höchstpreise zu niedrig angesetzt, können Kraftstofflieferungen unwirtschaftlich werden. Importe könnten ausbleiben und Versorgungsengpässe entstehen.“ Es solle sichergestellt werden, dass Kraftstofflieferungen auch bei einer staatlichen Preisbegrenzung wirtschaftlich möglich bleiben.
Mitte September hatten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition darauf verständigt, Gespräche mit der Mineralölwirtschaft zu führen – mit dem Ziel, spätestens zum 1. Januar 2027 einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen.
Dieser solle „nicht dauerhaft“ und „krisenbedingt“ sein, hieß es mit Blick auf den Iran-Konflikt, der Preissprünge auslöste. Weiter hieß es: „Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein. Missbräuchliche Preisaufschläge müssen unterbunden werden.“ Ende Dezember läuft der Tankrabatt aus.
Reiche hatte noch kurz vor dem Beschluss des Koalitionsausschusses gesagt, sie halte einen Preisdeckel für den falschen Weg. Ein solcher Deckel schwäche die mittelständische Raffineriewirtschaft: „Wir brauchen unsere Raffinerien dringend, denn sie produzieren in Deutschland Diesel, Benzin, Heizöl und Kerosin.“
Länder sollen abweichende Höchstpreise festlegen können
Beim Spritpreisdeckel sollen die unterschiedlichen regionalen Markt- und Versorgungsbedingungen berücksichtigt werden, wie es aus dem Ministerium hieß. Beschaffungs- und Transportkosten sowie die Wettbewerbssituation unterschieden sich innerhalb Deutschlands erheblich. Ein bundeseinheitlicher Höchstpreis könne deshalb regional unterschiedlich wirken.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Der Entwurf solle es den Ländern ermöglichen, abweichende Höchstpreise festzulegen, um den jeweiligen Bedingungen vor Ort Rechnung zu tragen. „Diese regionale Differenzierung ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen und versorgungssicheren Umsetzung des Spritpreisdeckels.“