Ein Händler, der einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug abschließt, hat auch zu liefern. Wenn der Verkäufer das Auto aber schon unter Marktwert verkauft hat, ist er bei Nichtlieferung dem Käufer zu Schadenersatz verpflichtet, der sich aus der Differenz des Marktwertes zum Kaufpreis ergibt.
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